Parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr
Die Bundeswehr ist seit ihrer Gründung eine “Parlamentsarmee”. Die militärischen Aktivitäten werden regelmäßig vom Bundestag durch einen Verteidigungsausschuss überwacht, der auch als Untersuchungsausschuss eingerichtet werden kann. Im Bereich der Rüstungsbeschaffung muss der Verteidigungsausschuss (wie auch der Haushaltsausschuss) jedem Auftrag zustimmen, der 25 Millionen Euro übersteigt. Darüber hinaus ernennt der Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren einen Wehrbeauftragten, der ihn bei seiner Kontrolle unterstützt.
Sicherheit - deutsch-französische Perspektive
Als Charles De Gaulle 2.0 wurde Staatspräsident Emmanuel Macron in Hinblick auf seinen außenpolitischen und somit auch sicherheitspolitischen Ansatz schon häufig bezeichnet.
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