Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Gesetzgeberische Motive, Aufbau und erste Erfahrungen

Das deutsche Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG), in Kraft getreten am 1. Oktober 2017, ist die gesetzgeberische Reaktion auf den Umgang sozialer Netzwerke mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte.

Wie der Name des Gesetzes „Verbesserung“ der Rechtsdurchsetzung bereits besagt, geht es nicht um die Implementierung neuer Pflichten, sondern um die Durchsetzung bestehenden Rechts. Ziel ist das zeitnahe Entfernen rechtswidriger Inhalte aus dem Netz. Hierzu werden Compliance-Pflichten zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern im Inland normiert. Um entsprechende Inhalte, deren Strafbarkeit am Maßstab des deutschen Strafrechts zu bewerten sind, nicht nur unter Strafe zu stellen, sondern auch aus den sozialen Netzwerken zu entfernen, wurde das NetzDG erlassen. Dem NetzDG liegt das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht als Konzept zugrunde. Zuständige Verfolgungsbehörde ist das Bundesamt für Justiz, eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Im Fall von Verstößen gegen die Pflichten des NetzDG kann das Bundesamt für Justiz eine Geldbuße verhängen. Das Bundesamt für Justiz ist in seiner Funktion nach dem NetzDG eine reine Verfolgungsbehörde und hat keine Aufsichts- oder regulatorischen Kompetenzen – im Gegensatz etwa zu den Landesmedienanstalten.
In dieser Studie werden die Motive des deutschen Gesetzgebers, der Aufbau des Gesetzes und seine Umsetzung durch das Bundesamt für Justiz erläutert. Abschließend wird auf erste Erfahrungen mit den Pflichten des NetzDG eingegangen.
Regierungsdirektor Frank Meixner ist Leiter des Referats für Grundsatzfragen und Verfahrensentwicklung der Abteilung VIII (Netzwerkdurch-setzungsgesetz; Verbraucherschutz) im Bundesamt für Justiz in Bonn.
Regierungsrätin Pia Figge ist Referentin im Grundsatzreferat in der Abteilung VIII (Netzwerkdurchsetzungsgesetz; Verbraucherschutz) im Bundesamt für Justiz.
Diese Publikation ist auch auf Französisch "Réseaux sociaux : la lutte contre les contenus haineux en Allemagne" verfügbar.
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