Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Gesetzgeberische Motive, Aufbau und erste Erfahrungen
Das deutsche Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG), in Kraft getreten am 1. Oktober 2017, ist die gesetzgeberische Reaktion auf den Umgang sozialer Netzwerke mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte.
Wie der Name des Gesetzes „Verbesserung“ der Rechtsdurchsetzung bereits besagt, geht es nicht um die Implementierung neuer Pflichten, sondern um die Durchsetzung bestehenden Rechts. Ziel ist das zeitnahe Entfernen rechtswidriger Inhalte aus dem Netz. Hierzu werden Compliance-Pflichten zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern im Inland normiert. Um entsprechende Inhalte, deren Strafbarkeit am Maßstab des deutschen Strafrechts zu bewerten sind, nicht nur unter Strafe zu stellen, sondern auch aus den sozialen Netzwerken zu entfernen, wurde das NetzDG erlassen. Dem NetzDG liegt das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht als Konzept zugrunde. Zuständige Verfolgungsbehörde ist das Bundesamt für Justiz, eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Im Fall von Verstößen gegen die Pflichten des NetzDG kann das Bundesamt für Justiz eine Geldbuße verhängen. Das Bundesamt für Justiz ist in seiner Funktion nach dem NetzDG eine reine Verfolgungsbehörde und hat keine Aufsichts- oder regulatorischen Kompetenzen – im Gegensatz etwa zu den Landesmedienanstalten.
In dieser Studie werden die Motive des deutschen Gesetzgebers, der Aufbau des Gesetzes und seine Umsetzung durch das Bundesamt für Justiz erläutert. Abschließend wird auf erste Erfahrungen mit den Pflichten des NetzDG eingegangen.
Regierungsdirektor Frank Meixner ist Leiter des Referats für Grundsatzfragen und Verfahrensentwicklung der Abteilung VIII (Netzwerkdurch-setzungsgesetz; Verbraucherschutz) im Bundesamt für Justiz in Bonn.
Regierungsrätin Pia Figge ist Referentin im Grundsatzreferat in der Abteilung VIII (Netzwerkdurchsetzungsgesetz; Verbraucherschutz) im Bundesamt für Justiz.
Diese Publikation ist auch auf Französisch "Réseaux sociaux : la lutte contre les contenus haineux en Allemagne" verfügbar.
Inhalte verfügbar in :
ISBN/ISSN
Verwendung
So zitieren Sie diese VeröffentlichungTeilen
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenfassung unserer Arbeit. Wenn Sie mehr Informationen über unserer Arbeit zum Thema haben möchten, können Sie die Vollversion im PDF-Format herunterladen.
Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Gesetzgeberische Motive, Aufbau und erste Erfahrungen
Die deutsch-französischen Beziehungen im Lichte der zweiten Amtszeit von Donald Trump: zwischen strategischen Neuausrichtungen, europäischer Souveränität und der Beständigkeit der transatlantischen Beziehungen
Die Rückkehr Donald Trumps in das Amt des Präsidenten der USA im Jahr 2025 wirkt als starker Katalysator für die deutsch-französischen Beziehungen. Angesichts der wachsenden Unsicherheit über die Verlässlichkeit der amerikanischen Sicherheitsgarantien nähert sich Deutschland, das von der Infragestellung der transatlantischen Beziehungen stärker betroffen ist, schrittweise der französischen Position an, die auf eine Stärkung der europäischen strategischen Souveränität abzielt.
MAGA und AfD: Auf dem Weg zu einem transatlantischen Bündnis der nationalistischen Rechten
Die Annäherung zwischen Donald Trumps MAGA-Bewegung und der deutschen AfD hat sich seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus deutlich beschleunigt.
VW, Mercedes und BMW im Angesicht von Donald Trump – eine Gratwanderung zwischen Investitionen in den USA, Erhalt der Aktivitäten in Europa und Aufholjagd in der Elektromobilität
Die deutsche Automobilindustrie steht vor einer dreifachen Herausforderung: dem Wettbewerb aus China, einem schwierigen Übergang zur Elektromobilität und den US-Zöllen.
Mit Sicherheit eingebunden. Die bilaterale Wiederannäherung von Deutschland und Großbritannien nach dem Brexit
Seit dem britischen EU-Austritt haben die deutsch-britischen Beziehungen eine bemerkenswerte Wende durchlaufen: von der bewussten Distanzierung Berlins, während der Brexit-Verhandlungen – in denen Deutschland konsequent die Geschlossenheit der EU-27 über bilaterale Sonderwege – hin zu einer schrittweisen Wiederannäherung, die 2025 im Kensington-Freundschaftsvertrag ihren vorläufigen Höhepunkt fand.