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Das Urteil des Karlsruher Gerichts: Der Donnerschlag, der den Horizont verdunkelt?

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Notes du Cerfa
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In seinem Urteil vom 5. Mai 2020 stellte das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Bedingungen in Frage, unter denen die Europäische Zentralbank (EZB) ein Ankaufprogramm für den öffentlichen Sektor (Public Sector Purchase Program, PSPP) verabschiedet hat die der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) im gleichen Fall eingenommen hatte.

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Diese Gerichtsentscheidung erfuhr großen Wiederhall in der Presse and in Wirtschaftskreisen, weil sie als eine Infragestellung der Quantitative Easing Politik der EZB angesehen werden konnte. Und das insbesondere zu einem Zeitpunkt, wo letztere die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern versuchte.

Auf einer politischeren Ebene hat das deutsche Verfassungsgericht entschieden, die Entscheidung des EUGH nicht zu befolgen. Dies lieβ Befürchtungen aufkommen, dass die Uniformität des europäischen Rechts infrage gestellt werden könnte, und dass andere Mitgliedsstaaten diese Entscheidung in Angelegenheiten der Achtung der Menschenrechte bei denen sie sich der EU entgegenstellen, zu ihren Gunsten nutzen. 

Auch muss der deutsch-französische Schulterschluss zur Begründung eines europäischen Wiederaufbauplans, der auf den 18. Mai 2020 zurückgeht und auf Basis dessen sich der Europäische Rat am 21. Juli 2020 einigte, begrüßt werden. Ein solcher Plan ermöglicht es den Mitgliedsstaaten den wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen wieder Herr zu werden, während sich die EZB nunmehr auf ihre monetären Aufgaben entsprechend den Gründungsverträgen keren.

 

David Capitant est Professor an der juristischen Fakultät der Sorbonne (Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne - ISJPS) und Direktor des deutschen Rechtszentrums des Forschungszentrums (UMR) für Rechtsvergleichung à Paris. Er war Präsident der Deutsch-Französischen Hochschule (2018-2020).

 

Diese Publikation ist auf Französisch verfügbar:  L'arrêt de la Cour de Karlsruhe: un coup de tonnerre dans un ciel serein ? (pdf)

 

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Studienkomitee für deutsch-französische Beziehungen (Cerfa)
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Das Studienkomitee für deutsch-französische Beziehungen (Cerfa) wurde 1954 durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich gegründet, um die Kenntnisse über Deutschland in Frankreich zu vertiefen und die deutsch-französischen Beziehungen, einschließlich ihrer europäischen und internationalen Dimensionen, zu analysieren. Durch seine Konferenzen und Seminare, die Experten, politische Entscheidungsträger, hochrangige Funktionäre und Vertreter der Zivilgesellschaft beider Länder zusammenbringen, fördert das Cerfa die deutsch-französische Debatte und regt politische Vorschläge an. Es veröffentlicht regelmäßig Studien in zwei Reihen: den « Notes du Cerfa » und den « Visions franco-allemandes ».

Das Cerfa unterhält enge Beziehungen zu deutschen Stiftungen und Think Tanks. Neben seiner Forschungs- und Debattenarbeit fördert das Cerfa die Entstehung einer neuen deutsch-französischen Generation durch originelle Kooperationsprogramme. So führte das Cerfa 2021-2022 ein Programm über Multilateralismus in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Paris durch. Dieses Programm richtete sich an junge Fachkräfte aus beiden Ländern, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Herausforderungen des Multilateralismus interessieren. Es umfasste eine breite Palette von Themen im Zusammenhang mit Multilateralismus, wie internationalen Handel, Gesundheit, Menschenrechte und Migration, Nichtverbreitung und Abrüstung. Zuvor hatte das Cerfa am deutsch-französischen Zukunftsdialog teilgenommen, der von 2007 bis 2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) und mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung geleitet wurde, sowie an der Gruppe Daniel Vernet (ehemals Deutsch-Französische Reflexionsgruppe), die 2014 auf Initiative der Stiftung Genshagen gegründet wurde.

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