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Parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr

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Allemagne d'aujourd'hui, Nr. 235, Januar-März 2021
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Die Bundeswehr ist seit ihrer Gründung eine “Parlamentsarmee”. Die militärischen Aktivitäten werden regelmäßig vom Bundestag durch einen Verteidigungsausschuss überwacht, der auch als Untersuchungsausschuss eingerichtet werden kann. Im Bereich der Rüstungsbeschaffung muss der Verteidigungsausschuss (wie auch der Haushaltsausschuss) jedem Auftrag zustimmen, der 25 Millionen Euro übersteigt. Darüber hinaus ernennt der Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren einen Wehrbeauftragten, der ihn bei seiner Kontrolle unterstützt.

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Die Hauptbefugnis des Bundestages in Verteidigungsfragen besteht jedoch darin, den Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland zu genehmigen oder abzulehnen.

Diese Befugnis geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 zurück, wonach das Grundgesetz solche Eingriffe zulässt, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie in der Regel vorher vom Bundestag genehmigt werden.

Diese Befugnis des Bundestages scheint die militärischen Auslandsverpflichtungen des Landes an sich nicht unangemessen zu beschränken. Wie jedoch aus der Prüfung der derzeit von der Regierung eingereichten Genehmigungsanträge hervorgeht, handelt es sich bei den betreffenden Missionen um nicht-kämpferische Einsätze, bei denen es um Unterstützung in verschiedenen Formen geht.

Es wurden daher Vorschläge gemacht, die parlamentarischen Ermächtigungsmechanismen zu flexibilisieren, um die Beteiligung deutscher Streitkräfte an alliierten oder europäischen integrierten militärischen Absprachen zu verbessern. Diese Initiativen sind bisher nicht weiterverfolgt worden.

 
 
Michel Drain ist Associate Fellow im Studienkomitee für deutsch-französische Beziehungen (Cerfa) am Ifri.
 
 
Diese Publikation ist auf Französisch verfügbar: Allemagne d'aujourd'hui, N° 235, janvier-mars 2021 (S. 28-40).
 
 
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Michel DRAIN

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Studienkomitee für deutsch-französische Beziehungen (Cerfa)
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Das Studienkomitee für deutsch-französische Beziehungen (Cerfa) wurde 1954 durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich gegründet, um die Kenntnisse über Deutschland in Frankreich zu vertiefen und die deutsch-französischen Beziehungen, einschließlich ihrer europäischen und internationalen Dimensionen, zu analysieren. Durch seine Konferenzen und Seminare, die Experten, politische Entscheidungsträger, hochrangige Funktionäre und Vertreter der Zivilgesellschaft beider Länder zusammenbringen, fördert das Cerfa die deutsch-französische Debatte und regt politische Vorschläge an. Es veröffentlicht regelmäßig Studien in zwei Reihen: den « Notes du Cerfa » und den « Visions franco-allemandes ».

Das Cerfa unterhält enge Beziehungen zu deutschen Stiftungen und Think Tanks. Neben seiner Forschungs- und Debattenarbeit fördert das Cerfa die Entstehung einer neuen deutsch-französischen Generation durch originelle Kooperationsprogramme. So führte das Cerfa 2021-2022 ein Programm über Multilateralismus in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Paris durch. Dieses Programm richtete sich an junge Fachkräfte aus beiden Ländern, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Herausforderungen des Multilateralismus interessieren. Es umfasste eine breite Palette von Themen im Zusammenhang mit Multilateralismus, wie internationalen Handel, Gesundheit, Menschenrechte und Migration, Nichtverbreitung und Abrüstung. Zuvor hatte das Cerfa am deutsch-französischen Zukunftsdialog teilgenommen, der von 2007 bis 2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) und mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung geleitet wurde, sowie an der Gruppe Daniel Vernet (ehemals Deutsch-Französische Reflexionsgruppe), die 2014 auf Initiative der Stiftung Genshagen gegründet wurde.

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Marc DEBUS

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Michel DRAIN, « Parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr », Externe Artikel, Ifri, 16 März 2021.
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